Nichtobdachlosigkeitssteuer: 10.000 Euro!

Fehlfunktionen der Verschlagwortung und des Streamings in öffentlich-rechtl. Mediatheken. Offener Brief an die ARD.

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit geraumer Zeit wundere ich mich über die Technik der Systematik/Verschlagwortung und des Streamings Ihrer Mediathek.

  1. Streaming: Im Gegensatz zu Anbietern wie Netflix oder Amazon, wo sowohl die Schlagwortsuche als auch das Streaming zu jeder Zeit mit jedem Gerät bestens funktionieren, ist es momentan beinahe unmöglich, zu den “normalen” Zeiten Ihr Mediatheken-Angebot zu nutzen, da das Streaming jedes zweite Mal unerträglich stottert und stockt, oft sogar ganz abbricht. Und leider hilft es dann zumeist auch nicht, auf den Pausenbutton zu klicken und dem Streaming auf diese Weise Vorlaufzeit zu gewähren, denn es bewegt sich keinen Zentimeter weiter. Warum ist das so? — 
  2. Das andere Problem betrifft das Auffinden von Beiträgen. Trotz korrekter Stichwortsuche wird meistens die Antwort “keine Treffer” angezeigt, oder man landet auf irgendwelchen Seiten, wo man statt des gesuchten Videos irgendwelche Text-Informationen findet, die man aber erst einmal als solche entlarven muss, denn sie sind mit den gleichen Bildern illustriert wie die eigentlich gesuchten Video-Beiträge. Woran liegt es, dass das Finden Glückssache ist? Oft, das ist mir mittlerweile klar, schlicht daran, dass das Gesuchte gar nicht (mehr) da ist. Warum wird der Nutzer nicht informiert, wenn ein Beitrag nicht mehr in der Mediathek zur Verfügung steht? Warum steht er nicht mehr zur Verfügung? Wegen zu geringer Speicherkapazität? Nach welchen Kriterien werden die Speicher befüllt bzw. geleert? Aber oft ist ein Beitrag dann ja doch irgendwo noch vorhanden, hat sich bloß versteckt, und man findet ihn per Zufall, z.B. nachdem man aufgegeben hat und den jeweiligen Titel bei Youtube sucht…

Die GEZ erklärte mir, dass alleine die Möglichkeit der Nutzung von ARD- und ZDF-Mediatheken den vollen Rundfunkbeitrag (früher “GEZ-Gebühr”) von zurzeit monatlich 17,50 EUR (in 50 Jahren sind das 10.000 Euro) rechtfertigen. Deshalb glaube ich nun, auch ein gewisses Recht auf das Funktionieren dieser Mediatheken zu haben.
Über eine Aufklärung wäre ich Ihnen deshalb sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Frank Jankowski

Als Antwort erhielt ich die Frage, mit welchen Geräten ich versuchte, die authentischen, sorgfältig recherchierten Informationen zur Orientierungshilfe zu nutzen. Wieso? Macht es einen Unterschied, ob ich einen Laptop von Hewlett Packard, einen von Acer oder einen großen Rechner benutze, um im Internet zu surfen? 

Ich versicherte, dass ich es mit ALLEN Geräten versuchte, und die Ergebnisse sich keinen Deut unterschieden – weder hinsichtlich der Verschlagwortung noch des Streamings. ABER: beides funktioniert mit allen Geräten problemlos bei Amazon Prime Video UND Netflix (beide zusammen kosten übrigens gerade mal genauso viel wie die Rundfunkgebühr!). Die Frage, die blieb (und mir NATÜRLICH nicht mehr beantwortet wurde): was machen die richtig und Sie falsch? Und WARUM machen Sie es falsch? 

Zur Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags steht in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts unter “Wesentliche Erwägungen des Senats”:

2. a) “Der Rundfunkbeitrag gilt einen individuellen Vorteil ab, der im Tatbestand der Wohnungsinhaberschaft sachgerecht erfasst wird.” 

Dass die Wohnungsinhaberschaft (also: das Mieten einer Wohnung) ein Tatbestand (!) ist, ist schon mal ein überdeutliches Indiz dafür, womit wir es hier zu tun haben: Juristendeutsch. Übersetzt in normales Deutsch heißt das ja wohl: Mein Vorteil gegenüber Obdachlosen, in einer Wohnung zu wohnen, soll durch den Rundfunkbeitrag ausgeglichen werden. Oder, anders ausgedrückt: Ich bin der Nichtobdachlosigkeit schuldig und muss als Strafe den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Weiter heißt es da im Absatz 2. a):

In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.

Dass sämtliche Angebote öffentlich-rechtlicher Sender authentische, sorgfältig recherchierte Informationen sind, wird – erstens – bestritten!
Zweitens KANN ich sie doch aber ohne ein spezielles Empfangsgerät, das NICHT Bestandteil meiner Mietsache ist, gar nicht empfangen!
Und warum wird hier eigentlich in jedem Satz die INDIVIDUALITÄT betont, wenn sie doch gleich im nächsten Absatz (b) relativiert wird: “Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen”.

2. c) “Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob in jeder beitragspflichtigen Wohnung tatsächlich Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden. Die Gesetzgeber dürfen die Erhebung des Beitrags auch unabhängig von dem Besitz eines Empfangsgeräts vorsehen. Maßgeblich ist, dass eine realistische Nutzungsmöglichkeit besteht.

Alles Mumpitz! Wisst Ihr, wie ich mir nun einfach selbst helfe? Ich nehme es als das, was es angeblich ausdrücklich nicht sein soll: eine Steuer – und zwar eigentlich sogar eine ziemlich gerechte: denn die, die eine große Wohnung und viele schicke Empfangsgeräte haben, haben ja – im Gegensatz zu bspw. Arbeitslosen – gar keine Zeit, das Angebot zu nutzen. Und dann warte ich nur noch, wie gesagt, auf die Einforderung der Kfz-Steuer, denn ich KANN ja Auto fahren, wenn auch nicht sonderlich gut, denn ich ärgere mich einfach zu leicht über diese aggressiven Trottel hinter mir, die sofort ihre Hupe vergewaltigen, weil ich einen Fußgänger beim Überqueren der Straße nicht sofort in dem Moment überfahre, nachdem die Ampel auf rot gesprungen ist…

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